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KAWASAKI-NEWSLETTER

10 April 2020 Bereit für eine Grosse? Jetzt noch den Direkteinstieg nutzen!

Nur noch 2020 ist es möglich, ab 25 Jahren direkt den Fahrausweis der Kategorie A zu erlangen. Zögern Sie nicht, sondern nutzen Sie die Chance und starten Sie noch in diesem Jahr mit einem unserer fantastischen Modelle ins Abenteuer Motorrad!

Detaillierte Informationen zum Direkteinstieg Kategorie A

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2020/2021?
Ab dem 1. Januar 2021 wird es den bisherigen Direkteinstieg ab 25 Jahren zu den grossen, unlimitierten Motorrädern (mehr als 35 kW / 48 PS) der Führerausweis-Kategorie A nicht mehr geben.

Wer kann noch bis am 31. Dezember 2020 den Lernfahrausweis für den Direkteinstieg beantragen?
Der Direkteinstig in die höchste Führerausweis-Kategorie A ist bis am Donnerstag, 31. Dezember 2020, noch für alle Personen ab 25 Jahren möglich. Wer am Donnerstag, 31. Dezember 2020, mindestens 25 Jahre alt ist und das Gesuch um den Führerausweis der Kategorie A (unbeschränkt) einreicht, kann noch vom Direkteinstieg profitieren.

Können Besitzer des Führerausweises der Unterkategorie A1 (125 cm3), die mindestens 25 Jahre sind, beim Erwerb der Kategorie A die praktische Prüfung erst im Jahre 2021 ablegen?
Ja. Inhaber der Unterkategorie A1, die den Lernfahrausweis der Kategorie A bis am 31. Dezember 2020 beantragen, haben die Möglichkeit, die sechs Stunden Praktische Grundschulung und die praktische Prüfung 2020 oder erst im Jahre 2021 zu absolvieren.

Können Inhaber des Führerausweises der Kategorie B (Auto), die mindestens 25 Jahre sind, beim Erwerb der Kategorie A die praktische Prüfung erst im Jahre 2021 ablegen?
Ja. Inhaber der Kategorie B, die den Lernfahrausweis der Kategorie A bis am 31. Dezember 2020 beantragen, können die zwölf Stunden Praktische Grundschulung und die praktische Prüfung 2020 oder erst im Jahre 2021 absolvieren.

Müssen praktische Grundschulung und praktische Prüfung für den Führerausweis der unlimitierten Kategorie A noch 2020 absolviert werden?
Nein. Die Beantragung des Lernfahrausweises der Kategorie A muss jedoch zwingend bis am 31. Dezember 2020 erfolgen. Was für eine Übergangsregelung gilt für Besitzer der Kategorie A beschränkt (maximal 35 kW)? Wer bis am 31. Dezember 2020 den Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW / 48 PS) erwirbt, kann nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis die kantonale Behörde um die prüfungsfreie Aufhebung der Leistungsbeschränkung ersuchen.

Was für eine Übergangsregelung gilt für Besitzer des Führerscheins auf Probe der unlimitierten Kategorie A?
Wer am 31. Dezember 2019 Inhaber oder Inhaberin eines Führerausweises auf Probe der Kategorie A war und den ersten Weiterausbildungstag nach dem bis am 31. Dezember 2019 geltenden Recht oder den Weiterausbildungstag nach dem geltenden Recht besucht hat, kann nach dem Ablauf der Probezeit die kantonale Behörde um Erteilung des definitiven Führerausweises ersuchen. Die Weiterausbildung muss nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe erfolgen.

Wie wird der Einstieg in die unlimitierte Kategorie A ab dem 1. Januar 2021 erfolgen?
Wer den Lernfahrausweis der Kategorie A nicht bis 31. Dezember 2020 beantragt hat, muss ab 2021 – egal, ob die Person 18, 25 oder mehr Jahre alt ist – zuerst zwei Jahre lang den Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW/48 PS) besitzen, darf in dieser Zeit keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen haben, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat, und muss beim Aufstieg in die nächsthöhere Kategorie erneut eine Prüfung ablegen. Die praktische Grundschulung muss nur noch einmal absolviert werden. Sie dauert für alle Kategorien (A1, A beschränkt, A) zwölf Stunden.

Quelle: motosuisse, im Januar 2020