Die Fibag AG gewährt beim Kauf eines Neumotorrades, welches durch die Fibag AG importiert und durch einen offiziellen Kawasaki Händler in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein in Verkehr gesetzt wurde, zusätzlich zu der zweijährigen Herstellergarantie ein drittes Jahr Vollgarantie.
Wettbewerbsfahrzeuge sind von der 3 Jahres Suisse Garantie ausgeschlossen.
Die vollständigen Garantiebestimmungen können hier heruntergeladen werden.